Photovoltaik-Förderung
Die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Sonnenlicht ist eine nachhaltige Energieversorgung für heute und für die Zukunft. Deshalb können alle, die in eine eigene Photovoltaikanlage investieren möchten, das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nutzen.
Dieses seit dem 1. April 2000 gültige "Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien" regelt die Abnahme des mit einer PV-Anlage erzeugten und in das Stromnetz des lokalen Energieversorgungsunternehmens eingespeisten Solarstroms. Das EEG verpflichtet alle deutschen Stromnetzbetreiber den Solarstrom von Photovoltaikanlagen-Betreibern abzunehmen und jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) zu vergüten. Und zwar für 20 Jahre garantiert! Dadurch wird keine eigene Speichertechnik benötigt.
Die Einspeisevergütungen liegen im Jahr 2008 zwischen 35,49 und 46,75 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die genaue Vergütungshöhe hängt von der Größe (in kWp) und der Art (Dachanlage, Fassade, Freifläche) der PV-Anlage ab. Durch Ausnutzung dieses Gesetzes ist die Investition in eine Solarstromanlage wirtschaftlich.
Nutzen auch Sie das EEG zur Finanzierung Ihrer Solarstromanlage!
Weitere Infos zu der für Ihre PV-Anlage gültigen Höhe der Einspeisevergütung, möglichen Energieerträgen und zu erwartenden Kosten können wir Ihnen gerne mitteilen.
Fragen Sie unsere Solarstrom-Experten unter Tel. 0351 / 8838-130 oder info
sunstrom
de
Stephan Riedel, Geschäftsführer der SunStrom GmbH und Dr. Hermann Scheer, Präsident der Europäischen Solarenergievereinigung Eurosolar und Träger des Alternativen Nobelpreises im Gespräch über erneuerbare Energien.





